Bestimmung des Preisgefüges für die Dienstleistung "Scannen"

Der Preis pro Dokument ergibt sich aus der Menge und dem Zustand der zu scannenden Originale. Die Preisfestlegung setzt eine Begutachtung der Originale voraus. Für Überformate, bis max. 65500 Pixel (Breite) und max. 65500 Pixel (Länge), oder eine Restaurierung berechnen wir einen Aufpreis.

Die Firma DVS verpflichtet sich, den urheberrechtlichen Status der Originalzeichnungen zu wahren und die Zeichnungen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Nach erfolgter Erfassung gehen die Originale umgehend zurück an den Auftraggeber, der über den weiteren Verbleib der Originale befindet. Das Transportrisiko bzw. die Transportkosten obliegen dem Auftraggeber.

Die Auflösung der gescannten Dokumente beträgt i.d.R. 300 dpi. Eine höhere Auflösung, zu Ungunsten des Speicherplatzbedarfs, stimmen wir mit dem Auftraggeber ab. Die Datenablage der Images erfolgt z.B. im Datenformat TIFF-G4 (weitere Formate möglich). Nach Kontrolle der erzeugten Daten, werden die Rasterdaten per Datenträger an den Auftraggeber übergeben. Der Auftrag wird ggf. sektionsweise abgearbeitet, damit eine kontinuierliche Qualitätskontrolle im Hause des Auftraggebers stattfinden kann.

Preisgruppe 1:

Die Dokumente werden nur gescannt.  Die Nachbearbeitung, Indizierung etc. wird vom Auftraggeber durchgeführt.

Preisgruppe 2:

Die Dokumente werden gescannt, evtl. Verunreinigungen beseitigt, ausgerichtet und ggf. kalibriert. Die Nachbearbeitung, Indizierung etc. wird vom Auftraggeber durchgeführt.

Preisgruppe 3:

Die Dokumente werden gescannt, Verunreinigungen beseitigt, Schwachstellen restauriert, ausgerichtet, ggf. kalibriert und mit einem DIN-Rahmen versehen. Der auftraggeberspezifische Blattkopf wir eingebracht und mit den erforderlichen Einträgen indiziert (die Indexdaten können dem Auftraggeber per Datei zur Verfügung gestellt werden).

Preisgruppe 4:

Massenscannen von Ordnern bzw. von Dokumenten bis max. DIN A 3.